Wofür die Unterlagen gebraucht werden
Interessenten wollen wissen, was sie kaufen, die Bank prüft die Finanzierung, und der Notar braucht Grundbuch- und Eigentumsangaben für den Vertrag. Fehlende Papiere verzögern den Ablauf, und lückenhafte Angaben werden im Zweifel als Risiko eingepreist.
Die Basisliste für jedes Haus
| Unterlage | Woher | Wozu |
|---|---|---|
| Aktueller Grundbuchauszug | Grundbuchamt beim Amtsgericht | Eigentümer, Lasten, Grundschulden |
| Flurkarte | Katasteramt, oft online | Grundstücksgrenzen und Größe |
| Energieausweis | Energieberater, Aussteller | Pflicht bei Besichtigung und Verkauf |
| Grundrisse, Schnitte, Wohnflächenberechnung | Eigene Bauunterlagen, Bauakte | Größe und Aufteilung |
| Baugenehmigung und Baubeschreibung | Eigene Unterlagen, Bauaufsicht | Legalität und Ausstattung |
| Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis | Bauaufsichtsbehörde | Einschränkungen der Nutzung |
| Bescheinigung über Erschließungsbeiträge | Gemeinde | Offene oder bezahlte Beiträge |
| Grundsteuerbescheid | Eigene Ablage, Gemeinde | Jährliche Belastung |
| Gebäudeversicherung | Eigene Ablage, Versicherer | Schutz und Kosten |
| Modernisierungsnachweise | Rechnungen, Wartungsnachweise | Zustand, Preisargument |
Energieausweis: Was gilt
- Bei einem Verkauf ist ein Energieausweis auszustellen, wenn noch kein gültiger vorliegt. Er gilt zehn Jahre.
- Er muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Ein deutlich sichtbarer Aushang genügt. Nach dem Kaufvertrag ist er zu übergeben.
- Für kleine Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977, die das Wärmeschutzniveau von 1977 nicht erreichen, ist ein Bedarfsausweis nötig, sonst reicht ein Verbrauchsausweis.
- In Immobilienanzeigen sind bestimmte Angaben aus dem Energieausweis Pflicht (Art des Ausweises, Kennwert, Energieträger, Baujahr, bei Wohngebäuden die Effizienzklasse).
- Beim Verkauf eines Hauses mit höchstens zwei Wohnungen soll der Käufer ein kostenloses Beratungsgespräch mit einer berechtigten Person führen, sofern ein solches angeboten wird.
Je nach Situation zusätzlich
- Eigentumswohnung: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Protokolle und Beschluss-Sammlung der letzten drei Jahre, Wirtschaftsplan, letzte Hausgeldabrechnung, Stand der Instandhaltungsrücklage, gegebenenfalls Zustimmung des Verwalters zum Verkauf.
- Vermietet: Mietverträge, Mieterliste, Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre, Nachweis der Kaution.
- Geerbt: Erbschein oder eröffnetes Testament, Sterbeurkunde, Einigung oder Vollmachten aller Miterben.
- Mit Darlehen: Darlehensvertrag, aktuelle Restschuld, Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung, Grundschuldbestellung.
- Mit Anbau oder Umbau: Genehmigungen und Abnahmen. Nicht genehmigte Bauteile sind ein Verkaufsrisiko.
Ausweis und Vollmacht
Als Makler bin ich nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität meiner Auftraggeber zu prüfen. Halten Sie deshalb einen gültigen Ausweis bereit. Ein Grundbuchauszug wird nur bei berechtigtem Interesse erteilt. Mit Ihrer Vollmacht beschaffe ich ihn für Sie.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information nach dem Stand vom 13. Oktober 2026 und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Gesetze, Fristen und Fördergrenzen ändern sich. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.