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Unterlagen für den Hausverkauf

Käufer, Bank und Notar wollen Belege sehen. Wer die Unterlagen vollständig hat, verkauft schneller und verhandelt von einer stärkeren Position aus.

Stand 13. Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung

Wofür die Unterlagen gebraucht werden

Interessenten wollen wissen, was sie kaufen, die Bank prüft die Finanzierung, und der Notar braucht Grundbuch- und Eigentumsangaben für den Vertrag. Fehlende Papiere verzögern den Ablauf, und lückenhafte Angaben werden im Zweifel als Risiko eingepreist.

Welche Unterlagen brauche ich?Wählen Sie Ihre Situation und haken Sie ab, was Sie schon haben. Die Liste lässt sich kopieren oder per WhatsApp senden.Jetzt ausprobieren

Die Basisliste für jedes Haus

Unterlagen und wo Sie sie bekommen
UnterlageWoherWozu
Aktueller GrundbuchauszugGrundbuchamt beim AmtsgerichtEigentümer, Lasten, Grundschulden
FlurkarteKatasteramt, oft onlineGrundstücksgrenzen und Größe
EnergieausweisEnergieberater, AusstellerPflicht bei Besichtigung und Verkauf
Grundrisse, Schnitte, WohnflächenberechnungEigene Bauunterlagen, BauakteGröße und Aufteilung
Baugenehmigung und BaubeschreibungEigene Unterlagen, BauaufsichtLegalität und Ausstattung
Auskunft aus dem BaulastenverzeichnisBauaufsichtsbehördeEinschränkungen der Nutzung
Bescheinigung über ErschließungsbeiträgeGemeindeOffene oder bezahlte Beiträge
GrundsteuerbescheidEigene Ablage, GemeindeJährliche Belastung
GebäudeversicherungEigene Ablage, VersichererSchutz und Kosten
ModernisierungsnachweiseRechnungen, WartungsnachweiseZustand, Preisargument

Energieausweis: Was gilt

  • Bei einem Verkauf ist ein Energieausweis auszustellen, wenn noch kein gültiger vorliegt. Er gilt zehn Jahre.
  • Er muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Ein deutlich sichtbarer Aushang genügt. Nach dem Kaufvertrag ist er zu übergeben.
  • Für kleine Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977, die das Wärmeschutzniveau von 1977 nicht erreichen, ist ein Bedarfsausweis nötig, sonst reicht ein Verbrauchsausweis.
  • In Immobilienanzeigen sind bestimmte Angaben aus dem Energieausweis Pflicht (Art des Ausweises, Kennwert, Energieträger, Baujahr, bei Wohngebäuden die Effizienzklasse).
  • Beim Verkauf eines Hauses mit höchstens zwei Wohnungen soll der Käufer ein kostenloses Beratungsgespräch mit einer berechtigten Person führen, sofern ein solches angeboten wird.

Je nach Situation zusätzlich

  • Eigentumswohnung: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Protokolle und Beschluss-Sammlung der letzten drei Jahre, Wirtschaftsplan, letzte Hausgeldabrechnung, Stand der Instandhaltungsrücklage, gegebenenfalls Zustimmung des Verwalters zum Verkauf.
  • Vermietet: Mietverträge, Mieterliste, Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre, Nachweis der Kaution.
  • Geerbt: Erbschein oder eröffnetes Testament, Sterbeurkunde, Einigung oder Vollmachten aller Miterben.
  • Mit Darlehen: Darlehensvertrag, aktuelle Restschuld, Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung, Grundschuldbestellung.
  • Mit Anbau oder Umbau: Genehmigungen und Abnahmen. Nicht genehmigte Bauteile sind ein Verkaufsrisiko.

Ausweis und Vollmacht

Als Makler bin ich nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität meiner Auftraggeber zu prüfen. Halten Sie deshalb einen gültigen Ausweis bereit. Ein Grundbuchauszug wird nur bei berechtigtem Interesse erteilt. Mit Ihrer Vollmacht beschaffe ich ihn für Sie.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information nach dem Stand vom 13. Oktober 2026 und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Gesetze, Fristen und Fördergrenzen ändern sich. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Quellen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Beim Grundbuchamt, das beim Amtsgericht angesiedelt ist. Eigentümer erhalten ihn ohne weitere Begründung, andere Personen brauchen ein berechtigtes Interesse. Er sollte zum Verkauf möglichst aktuell sein, am besten nicht älter als drei Monate.

In vielen Fällen ja. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen, ist dagegen ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Der Aussteller sagt Ihnen, welcher Ausweis passt.

Das ist häufig, besonders bei älteren Häusern. Vieles lässt sich nachbeschaffen: Grundrisse und Genehmigungen aus der Bauakte, Auszüge von Katasteramt und Gemeinde. Bei Eigentumswohnungen liefert die Hausverwaltung die meisten Papiere.

Einen Grundbuchauszug erhalten Sie meist innerhalb weniger Tage, Auskünfte aus der Bauakte oder zu Baulasten können einige Wochen dauern. Beginnen Sie deshalb früh, am besten schon vor der Bewertung.

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