Verkaufen · 3 Min. Lesezeit

Haus verkaufen: Welche Kosten fallen an?

Vor dem Verkauf lohnt ein ehrlicher Blick auf die Zahlen: Was kostet der Verkauf, was ziehen Bank und Steuer ab, und was bleibt wirklich übrig?

Stand 13. Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung

Was Verkäufer zahlen, was Käufer zahlen

Kosten rund um den Verkauf einer Wohnimmobilie in Hessen
PostenRichtwertWer trägt es?
Maklerprovisionortsüblich 5,95 % inkl. MwSt. insgesamt, je Seite 2,975 %Käufer und Verkäufer je zur Hälfte
Energieausweisje nach Art einige Dutzend bis einige Hundert EuroVerkäufer
Löschung der Grundschuldmeist einige Hundert EuroVerkäufer
Vorfälligkeitsentschädigungabhängig von Restschuld und ZinsbindungVerkäufer
Notar und Grundbuch für den Kaufvertragca. 1,5 bis 2 % des KaufpreisesKäufer
Grunderwerbsteuer6,0 % in HessenKäufer
Spekulationssteuernur wenn steuerpflichtig, siehe RatgeberVerkäufer

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern Verhandlungssache. Die Angabe oben ist ein ortsüblicher Wert für Hessen, der tatsächliche Satz steht im Maklervertrag.

Maklerprovision: Wer zahlt was?

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher dürfen sich Käufer und Verkäufer dem Makler nur in gleicher Höhe zur Provision verpflichten (§ 656c BGB). Beauftragt nur eine Seite den Makler, kann sie höchstens die Hälfte an die andere Seite weitergeben. Der Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedarf der Textform, und die Provision wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag zustande kommt.

Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung

Liegt auf dem Haus noch ein Darlehen, wird es aus dem Erlös abgelöst. Wer verkauft, hat ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Kündigung. Die Bank kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die ihren Zinsschaden ausgleicht (§ 490 BGB). Nach zehn Jahren ab Auszahlung lässt sich ein Darlehen mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung kündigen (§ 489 BGB). Bitten Sie Ihre Bank rechtzeitig um eine schriftliche Berechnung.

Was am Ende übrig bleibt

Beispielrechnung, vereinfacht und vor möglichen Steuern
PositionBetrag
Verkaufspreis450.000 €
Restschuld bei der Bank− 80.000 €
Vorfälligkeitsentschädigung− 1.500 €
Maklerprovision (2,975 %)− 13.388 €
Löschung der Grundschuld− 450 €
Auszahlungca. 354.700 €
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Was Sie beeinflussen können

  • Vollständige Unterlagen verkürzen die Vermarktung. Die Unterlagen-Checkliste zeigt, was fehlt.
  • Ein realistischer Preis wirkt stärker als jede Verhandlung am Ende. Zu hoch angesetzte Objekte stehen länger und verkaufen sich oft schlechter.
  • Der Zeitpunkt kann steuerlich entscheidend sein, siehe Spekulationssteuer.
  • Vorfälligkeitsentschädigung früh erfragen: Manchmal verschiebt ein Termin um wenige Monate den Betrag spürbar.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information nach dem Stand vom 13. Oktober 2026 und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Gesetze, Fristen und Fördergrenzen ändern sich. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Quellen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

In der Regel nicht. Nach der gesetzlichen Regel trägt der Käufer die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags, der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch. Als Verkäufer zahlen Sie vor allem die Löschung eigener Grundschulden.

Ja, bei einem Verkauf ist ein Energieausweis auszustellen, sofern noch kein gültiger vorliegt. Er ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben. Er gilt zehn Jahre.

Erst wenn der Kaufvertrag durch die Tätigkeit des Maklers zustande gekommen ist, also nach der notariellen Beurkundung. Kommt kein Verkauf zustande, schulden Sie in der Regel keine Provision.

Ja. Sie sparen dann die Provision, übernehmen aber Bewertung, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung und Vertragsvorbereitung selbst. Ob sich das lohnt, hängt von Zeit, Erfahrung und Objekt ab.

Der Makler erhält seine Provision nur bei Erfolg. Für Leistungen Dritter, etwa den Energieausweis, fallen die Kosten auch ohne Verkauf an. Fragen Sie vor Auftragserteilung, welche Posten vorab anfallen.

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