Was Verkäufer zahlen, was Käufer zahlen
| Posten | Richtwert | Wer trägt es? |
|---|---|---|
| Maklerprovision | ortsüblich 5,95 % inkl. MwSt. insgesamt, je Seite 2,975 % | Käufer und Verkäufer je zur Hälfte |
| Energieausweis | je nach Art einige Dutzend bis einige Hundert Euro | Verkäufer |
| Löschung der Grundschuld | meist einige Hundert Euro | Verkäufer |
| Vorfälligkeitsentschädigung | abhängig von Restschuld und Zinsbindung | Verkäufer |
| Notar und Grundbuch für den Kaufvertrag | ca. 1,5 bis 2 % des Kaufpreises | Käufer |
| Grunderwerbsteuer | 6,0 % in Hessen | Käufer |
| Spekulationssteuer | nur wenn steuerpflichtig, siehe Ratgeber | Verkäufer |
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern Verhandlungssache. Die Angabe oben ist ein ortsüblicher Wert für Hessen, der tatsächliche Satz steht im Maklervertrag.
Maklerprovision: Wer zahlt was?
Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher dürfen sich Käufer und Verkäufer dem Makler nur in gleicher Höhe zur Provision verpflichten (§ 656c BGB). Beauftragt nur eine Seite den Makler, kann sie höchstens die Hälfte an die andere Seite weitergeben. Der Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedarf der Textform, und die Provision wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag zustande kommt.
Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung
Liegt auf dem Haus noch ein Darlehen, wird es aus dem Erlös abgelöst. Wer verkauft, hat ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Kündigung. Die Bank kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die ihren Zinsschaden ausgleicht (§ 490 BGB). Nach zehn Jahren ab Auszahlung lässt sich ein Darlehen mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung kündigen (§ 489 BGB). Bitten Sie Ihre Bank rechtzeitig um eine schriftliche Berechnung.
Was am Ende übrig bleibt
| Position | Betrag |
|---|---|
| Verkaufspreis | 450.000 € |
| Restschuld bei der Bank | − 80.000 € |
| Vorfälligkeitsentschädigung | − 1.500 € |
| Maklerprovision (2,975 %) | − 13.388 € |
| Löschung der Grundschuld | − 450 € |
| Auszahlung | ca. 354.700 € |
Was Sie beeinflussen können
- Vollständige Unterlagen verkürzen die Vermarktung. Die Unterlagen-Checkliste zeigt, was fehlt.
- Ein realistischer Preis wirkt stärker als jede Verhandlung am Ende. Zu hoch angesetzte Objekte stehen länger und verkaufen sich oft schlechter.
- Der Zeitpunkt kann steuerlich entscheidend sein, siehe Spekulationssteuer.
- Vorfälligkeitsentschädigung früh erfragen: Manchmal verschiebt ein Termin um wenige Monate den Betrag spürbar.
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information nach dem Stand vom 13. Oktober 2026 und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Gesetze, Fristen und Fördergrenzen ändern sich. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.