Kaufen · 3 Min. Lesezeit

Kaufnebenkosten in Hessen

Zum Kaufpreis kommen in Hessen rund zehn bis elf Prozent hinzu. Wer das früh einrechnet, plant die Finanzierung ruhiger.

Stand 13. Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung

Was zum Kaufpreis dazukommt

Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie in Hessen
PostenHöheHinweis
Grunderwerbsteuer6,0 % des KaufpreisesIn Hessen seit dem 1. August 2014
Notar und Grundbuchca. 1,5 bis 2,0 %Gesetzlich festgelegte Gebühren, daher kein Preisvergleich nötig
Maklerprovisionortsüblich 2,975 % inkl. MwSt.Käuferanteil, falls ein Makler beteiligt ist
Summeca. 10,5 bis 11 %Ohne Makler ca. 7,5 bis 8 %

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Hessen 6,0 Prozent (Landtagsdrucksache 19/399). Notar und Grundbuch kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz meist rund 1,5 bis 2 Prozent, je nach Aufwand. Die Provision ist nicht gesetzlich festgelegt, ortsüblich sind in Hessen 5,95 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, die sich Käufer und Verkäufer bei Wohnimmobilien teilen.

Ein Beispiel

Kaufpreis 380.000 €
PositionBetrag
Grunderwerbsteuer (6,0 %)22.800 €
Notar und Grundbuch (ca. 1,5 %)5.700 €
Maklerprovision (2,975 %)11.305 €
Nebenkosten39.805 €
Gesamtkosten419.805 €
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Wie viel Eigenkapital braucht man?

Als Faustregel erwarten Banken, dass die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln gezahlt werden, damit der Kaufpreis selbst finanziert wird. Je mehr Eigenkapital, desto niedriger Darlehen und Rate, und oft auch der Zins. Maßgeblich sind Ihr Einkommen, Ihre Sicherheiten und die aktuelle Zinslage. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie bei Ihrer Bank oder einem Finanzierungsberater.

Förderung: Das Hessengeld

Das Land Hessen unterstützt den erstmaligen Erwerb selbst genutzten Wohneigentums mit dem Hessengeld, einem Zuschuss zur Grunderwerbsteuer. Voraussetzungen sind unter anderem, dass Sie zum ersten Mal Immobilieneigentum erwerben und die Immobilie selbst bewohnen. Auch Eigentum, das durch Erbschaft oder Schenkung entstanden ist, zählt als Vorbesitz. Beantragt wird online bei der WIBank nach dem Kauf. Höhe und aktuelle Bedingungen finden Sie beim Hessischen Finanzministerium. Prüfen Sie diese vor der Beurkundung.

Kosten nach dem Kauf

  • Umzug und Einrichtung
  • Renovierung und Modernisierung, besonders bei älteren Häusern
  • Laufende Kosten: Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Heizung, Instandhaltung
  • Rücklage für Reparaturen, bei Altbauten großzügig bemessen

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information nach dem Stand vom 13. Oktober 2026 und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Gesetze, Fristen und Fördergrenzen ändern sich. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Quellen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in gleicher Höhe. Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, kann er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben. Der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer seinen Teil belegt hat.

Das Finanzamt setzt sie nach dem notariellen Kaufvertrag per Bescheid fest. Zahlen müssen Sie meist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe. Erst danach erfolgt in der Regel die Eintragung als Eigentümer.

Ja, zum Beispiel beim Erwerb zwischen Ehegatten, Lebenspartnern und Verwandten in gerader Linie sowie bei Erbschaften. Ob ein Befreiungstatbestand greift, klärt im Zweifel der Notar.

Möglich ist es, aber teuer und für viele Banken nur mit Aufschlägen. Üblicher ist, die Nebenkosten aus Eigenkapital zu zahlen und nur den Kaufpreis zu finanzieren.

Notar- und Grundbuchkosten sind gesetzlich festgelegt, hier gibt es nichts zu verhandeln. Die Provision sparen Sie nur beim Kauf direkt vom Eigentümer ohne Makler. Der Hebel liegt eher bei Kaufpreis und Finanzierung.

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