Was zum Kaufpreis dazukommt
| Posten | Höhe | Hinweis |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 6,0 % des Kaufpreises | In Hessen seit dem 1. August 2014 |
| Notar und Grundbuch | ca. 1,5 bis 2,0 % | Gesetzlich festgelegte Gebühren, daher kein Preisvergleich nötig |
| Maklerprovision | ortsüblich 2,975 % inkl. MwSt. | Käuferanteil, falls ein Makler beteiligt ist |
| Summe | ca. 10,5 bis 11 % | Ohne Makler ca. 7,5 bis 8 % |
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Hessen 6,0 Prozent (Landtagsdrucksache 19/399). Notar und Grundbuch kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz meist rund 1,5 bis 2 Prozent, je nach Aufwand. Die Provision ist nicht gesetzlich festgelegt, ortsüblich sind in Hessen 5,95 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, die sich Käufer und Verkäufer bei Wohnimmobilien teilen.
Ein Beispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grunderwerbsteuer (6,0 %) | 22.800 € |
| Notar und Grundbuch (ca. 1,5 %) | 5.700 € |
| Maklerprovision (2,975 %) | 11.305 € |
| Nebenkosten | 39.805 € |
| Gesamtkosten | 419.805 € |
Wie viel Eigenkapital braucht man?
Als Faustregel erwarten Banken, dass die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln gezahlt werden, damit der Kaufpreis selbst finanziert wird. Je mehr Eigenkapital, desto niedriger Darlehen und Rate, und oft auch der Zins. Maßgeblich sind Ihr Einkommen, Ihre Sicherheiten und die aktuelle Zinslage. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie bei Ihrer Bank oder einem Finanzierungsberater.
Förderung: Das Hessengeld
Das Land Hessen unterstützt den erstmaligen Erwerb selbst genutzten Wohneigentums mit dem Hessengeld, einem Zuschuss zur Grunderwerbsteuer. Voraussetzungen sind unter anderem, dass Sie zum ersten Mal Immobilieneigentum erwerben und die Immobilie selbst bewohnen. Auch Eigentum, das durch Erbschaft oder Schenkung entstanden ist, zählt als Vorbesitz. Beantragt wird online bei der WIBank nach dem Kauf. Höhe und aktuelle Bedingungen finden Sie beim Hessischen Finanzministerium. Prüfen Sie diese vor der Beurkundung.
Kosten nach dem Kauf
- Umzug und Einrichtung
- Renovierung und Modernisierung, besonders bei älteren Häusern
- Laufende Kosten: Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Heizung, Instandhaltung
- Rücklage für Reparaturen, bei Altbauten großzügig bemessen
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information nach dem Stand vom 13. Oktober 2026 und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Gesetze, Fristen und Fördergrenzen ändern sich. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie bitte mit Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt.